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Was ist anerkannter Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur, HSK?

Die Abkürzung HSK steht für «Heimatliche Sprache und Kultur». Gemeint ist damit der freiwillige Sprachunterricht in einer nicht-deutschen Erstsprache für schulpflichtige Kinder.


Ursprünglich ging es darum, dass Kinder aus zugewanderten, nicht deutschsprachigen Familien ihre Erstsprache pflegen und gut lernen können. Zudem sollten sie weiterführende Kenntnisse über das Herkunftsland ihrer Eltern erlangen. Deshalb der Begriff «Heimatliche Sprache und Kultur». Der Schwerpunkt lag auf der Rückkehr ins Herkunftsland und die dortige Integration der Kinder.


Inzwischen hat sich die Gesellschaft gewandelt und Zuwanderung hat viele Gesichter. Sie umfasst bi-nationale Ehen ebenso wie die klassische Arbeitsmigration, die Fluchtmigration oder die Zuwanderung von Hochqualifizierten. Einige Familien bleiben nur kurz, andere bleiben für immer. Familien mit mehreren nationalen und sprachlichen Zugehörigkeiten sind eine gesellschaftliche Realität.


Der Name «Heimatliche Sprache und Kultur» ist geblieben, die Ausrichtung des Unterrichts hat sich jedoch weiter entwickelt. Der Schwerpunkt liegt stärker auf der Sprache als individueller und gesellschaftlicher Mehrwert und der Integration in der Schweiz. Indem die Kinder ihre nicht-deutsche Erst- oder Zweitsprache vertiefen, stärken sie ihre Sprachenkompetenzen. Sie setzen sich zudem mit verschiedenen Zugehörigkeiten und Lebenswelten auseinander. Dies stärkt nachweislich ihre Identität und hilft ihnen, sich in einer komplexen sozialen Umwelt zurecht zu finden


HSK-Kurse, welche die kantonalen Vorgaben erfüllen, gehören zu den sogenannt anerkannten HSK-Kursen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung gehören:

  • Die HSK-Kurse müssen politisch und konfessionell neutral und offen für alle Kinder der Sprachgruppe sein.

  • Die Kurse dürfen nicht gewinnorientiert sein. Die Erhebung von Schulgeld darf nur der Sicherung des Unterrichts dienen.

  • Die Lehrpersonen müssen pädagogisch qualifiziert sein und ausreichende Deutschkenntnisse haben.

  • Alle Lehrpersonen müssen zusätzlich zu ihren Diplomen die vom Volksschulamt organisierten, kostenlosen und obligatorischen Weiterbildungen besuchen.


Die Anerkennung erlaubt den Trägerschaften, wenn möglich die Räume der Volksschule unentgeltlich zu nutzen, die HSK-Note ins Zeugnis eintragen zu lassen und an den kantonalen HSK-Konferenzen teilzunehmen. Die Lehrpersonen können zudem von den zahlreichen Weiterbildungsangeboten profitieren. Um die Rechtmässigkeit der Anerkennung und den Stand des HSK-Angebots regelmässig zu überprüfen, verlangt das VSA alle drei  Jahre von allen Trägerschaften eine Berichterstattung.



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